Alt und krank und …?
Aufnahme der ersten Tätigkeit im Alter von 15 – über 40 Jahre gearbeitet –und die Gesundheit kommt ins Schlingern. Und bis zur Altersrente ist noch lange hin …
Wie gehen Führungskräfte mit leistungsgeminderten, langkranken Mitarbeitern um, wenn das BEM nicht mehr greift, das Krankengeld ausgereizt ist und der Gang zur Agentur für Arbeit droht? Liegt der Verdacht nah, dass der Mitarbeiter für längere Zeit oder für immer erwerbsgemindert ist? Immer mehr ältere Mitarbeiter werden zukünftig in den Jahren bis zur regulären Altersrente gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein, ihre Tätigkeit für beide Seiten zufriedenstellend auszuüben.
Gab es früher noch vermehrt „Schonarbeitsplätze“, auf denen man die Zeit bis zum Renteneintritt oft im wahrsten Sinne des Wortes absitzen konnte, so ist in Zeiten von Digitalisierung und Kostenreduktion dafür kein Platz mehr.
In diesem Zwiespalt möchten zunehmend mehr Führungskräfte ihren langjährigen Mitarbeitern eine adäquate Unterstützung zukommen lassen. Spezialisierte Fachleute bieten konzeptionelle Beratung und Komplettleistungen im Bereich des Sozialrechts.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme, möglichst beim ersten Verdacht auf eine dauerhafte Leistungsminderung, schafft einen ausreichenden zeitlichen Rahmen, um im Zuge von unternehmensspezifischen Lösungen gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern den weiteren Weg zu bereiten. Und für die Führungskraft ergibt sich die Möglichkeit, die freie Stelle mit einem neuen, leistungsfähigen Mitarbeiter zu besetzen!
Autor: Petra Anton